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Die Steuersorgen des Futura Chefs Michael Turgut
– und warum die Kapitalanleger der der Frankonia keine Zeit verlieren sollten

09.08.2004

„Das Geld der kleinen Leute liegt ihm am Herzen.“ So offensichtlich doppeldeutig jedenfalls berichtete die „Bild“-Zeitung vor einiger Zeit über Michael Turgut, den Senkrechtstarter der deutschen Finanzdienstleister. Die Liebe zum Geld brachte dem Gründer und Vorstand der Futura Finanz AG aus Hof jetzt Ärger mit dem Finanzamt. Anfang des Monats musste Turgut sogar in Untersuchungshaft und wurde nur gegen 5 Mio. Euro Kaution wieder auf freien Fuß gesetzt.

Hintergrund der Auseinandersetzung sollen Meinungsverschiedenheiten bei der Bewertung von Provisionszahlungen als Betriebsausgabe sein. Pikant dabei ist, das Turgut seit Jahren Steuersparmodelle gerade auch an die sog. kleinen Leute vermittelt. Mit hochriskanten „Sparplänen“ soll, so jedenfalls die Versprechungen der Vermittler, einerseits fürs Alter vorgesorgt werden können, andererseits sollen Steuern gespart werden können.

Auf diese Weise vertrieb Turguts „Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung AG“ zunächst jahrelang die atypisch stillen Beteiligungen der Göttinger Gruppe/Securenta, um dann ein ähnliches Modell bei der Frankonia-Gruppe aus Würzburg zu propagieren.

Auch hier mehrten sich bald die Klagen über die unseriösen Vertriebsmethoden. Informationen haben wir zusammengestellt unter http://www.dr-schulte.de/futura.htm .

Aktuell scheint Turgut zu seinen alten Geschäftsfreunden der Göttinger Gruppe zurückgefunden zu haben und vertreibt jetzt den „Deutschen Anlagenfonds I“, eine mittelbar kommanditistische Beteiligung mit kaum weniger Risikopotential.

Und nun hat ausgerechnet die Vertriebskanone der steuerbegünstigten Beteiligungen der Frankonia Probleme mit dem Finanzamt.

Es erscheint in diesem Zusammenhang nämlich naheliegend, hier den Schluß vom Einzelfall auf die Masse zu ziehen. Denn wenn schon der Vorstand von Deutschlands fünftgrößtem Finanzdienstleister nicht in der Lage ist, seine steuerlichen Angelegenheiten korrekt abzuwickeln, wie sollen es Turguts Berater tun, deren Ausbildung nach Angaben der FINANZtest im Schnellverfahren abgewickelt wird?

Die Rechtsabteilung der Futura AG, deren Vorstandsvorsitzender Turgut ist, teilte hierzu den Unterzeichnern mit:

Die Futura Finanz AG [hat] zu keinem Zeitpunkt eine „angebliche fehlerfreie Beratung“ für sich reklamiert, weil die Futura Finanz AG Kunden überhaupt nicht „berät. Dies tun überigens auch die freien Handelsvertreter nicht…Es handelt sich um „Vermittler“, nicht um „Berater“….“

Mit einigem Recht dürfen sich also viele Kunden der Futura enttäuscht fühlen, die auf die angebliche Beratung hin Beteiligungen (u.a. bei der Frankonia Direkt AG, Wert AG oder Sachwert AG) unterzeichnet haben.

Über die Risiken des Modells „stille Gesellschaft“ hatten wir berichtet (näheres siehe z.B. unter http://www.dr-schulte.de/2004-02-05_PM_Frankonia_Sachwert.pdf ., Die Gesellschaften haben riesige Verluste zu verkraften, die bis zur Insolvenz gingen (siehe auch http://www.dr-schulte.de/enviroag.htm .)

Bei den Veränderungen konnte man kaum noch Schritt halten (siehe http://www.dr-schulte.de/frankonia_22.htm) .

Die Rechtslage scheint sich für die Anleger der Frankonia weiter positiv zu drehen:

Zu allem Überfluss hat der BGH für die betroffenen Anleger stiller Beteiligungen auch noch einen rechtlichen Stolperstein aus dem Weg geräumt: Mit der Bestätigung des Urteils des OLG Schleswig vom 05.12.2002 schafft der BGH die sog. Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft für den Bereich stiller Gesellschaften ab. Das Urteil dürfte in kürze veröffentlicht werden.

Das bedeutet, das geprellte Anleger nun ggfs. Schadensersatz in voller Höhe von den Frankonia-Gesellschaften verlangen können und sich nicht auf eine meist wertlose Auseinandersetzungsbilanz verweisen lassen müssen (näheres hatten wir berichtet unter www.dr-schulte.de/170703.doc ).

Hier erscheint Eile aus zweierlei Grund angezeigt: zum einen verjähren die Ansprüche vielfach spätestens am 31.12.2004, zum anderen ist fraglich, ob die Schadensersatzansprüche von der Frankonia überhaupt noch bedient werden können. Bekanntlich hat die Dachgesellschaft Frankonia Beteiligungs AG sich entschlossen, die drei Anbieter stiller Gesellschaften (Direkt AG, Wert AG, Sachwert AG) aus dem Konzern auszugliedern. Unmittelbar zuvor hatte eine „Anlegerschutzvereinigung Brandenburg e.V. gemeinsam mit einer Göttinger Rechtsanwaltskanzlei einen Kettenbrief an alle Anleger versandt, dessen Auswirkungen auf die Vertragstreue und Zahlungen der Gesellschafter nur erahnt werden können. Das die Frankonia-Gesellschaften nach diesem Schlag den übrigen Anlegern die eingezahlten Beträge zurückzahlen können, erscheint daher mehr als fraglich.

Hier dürfte das viel zitierte Windhundrennen eröffnet sein. Wer zu spät kommt, den bestraft in letzter Konsequenz die Insolvenzordnung.
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Autor im Sinne des § 10 MDStV. RA Christian Röhlke, Sonderhauser Straße 114, 12209 Berlin