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Kontakt zum Anbieter: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte - Conrad - Röhlke - Saebisch |
Prozessfinanzierer Pro Conzept GmbH finanziert die Auseinandersetzung Frankonia / Futura
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Prozessfinanzierer wollen Anlegerschutzklagen finanzieren
Der auf den Bereich des Kapitalanlagenrecht spezialisierte Prozessfinanzierer Pro Conzept GmbH hat seine Bereitschaft signalisiert, Kapitalanleger, die Beteiligungen bei der Frankonia Gruppe gezeichnet haben, zu begleiten. Das bedeutet, dass die Kosten des Verfahrens und damit das Risiko des Prozesses wird durch den Prozessfinanzierer getragen. Diesem Vorteil für den Anleger steht der Nachteil gegenüber, dass im Falle des Obsiegens einen vorher auszuhandelnden Betrag als prozentuale Quote von dem bei der Gegenseite einzutreibenden Betrag zu erhalten. Diese Möglichkeit ist insbesondere dann interessant, wenn die Partei einen sehr hohen Streitwert einklagen möchte jedoch sich wirtschaftlich nicht dazu in der Lage sieht, den Prozess aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Diese Prozessfinanzierer werden in der Regel erst dann aktiv, wenn nach der zumindest vorläufigen Einschätzung das Obsiegen in den Auseinandersetzungen sowie die Beitreibbarkeit der Forderung aufgrund der Solvenz der Gegenseite wahrscheinlich ist. Da die Frage der Kosten bei der Geltendmachung von Rechten durch Rechtsanwälte immer auch ein wichtiger Diskussionspunkt ist, sollte diese Möglichkeit der Finanzierung durch Dritte nicht aus den Augen verloren werden. Der Prozessfinanzierer Pro Conzept GmbH ist weder personell noch wirtschaftlich mit den Rechtsanwälten verbunden und behält sich selbstverständlich die individuelle Prüfung von Ansprüchen vor. Aus wirtschaftlichen Erwägungen ist es Ziel des Prozessfinanzierers möglichst Prozesse verschiedener Geschädigter zu verbinden. Bei Rückfragen steht der Autor gerne zur Verfügung. Der vorstehende Text wurde verfasst von RA Röhlke; dieser zeichnet verantwortlich im Sinne des § 10 Abs. 4 MDStV. |
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