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Prozessfinanzierer Pro Conzept GmbH sucht Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten

Prozessfinanzierer wollen Anlegerschutzklagen finanzieren

Die Rechtsanwälte arbeiten zur Zeit verstärkt mit Prozessfinanzierungsunternehmen zusammen, die zunehmend Bereitschaft zeigen, Anlegerschutzklagen und -verfahren finanziell zu begleiten. Prozessfinanzierung bedeutet, dass ein Unternehmen als Geschäftsgegenstand Anspruchsberechtigten Dritten Prozesse finanziert und sich zuvor vertraglich versprechen lässt, dann auch an dem entsprechen den Ertrag im Falle des Obsiegens im Prozessverfahren teilzuhaben.

Die Kosten des Verfahrens und damit das Risiko des Prozesses wird durch den Prozessfinanzierer getragen. Diesem Vorteil für den Anleger steht der Nachteil gegenüber, dass im Falle des Obsiegens einen vorher auszuhandeln den Betrag als prozentuale Quote von dem bei der Gegenseite einzutreibenden Betrag zu erhalten.

Diese Möglichkeit ist insbesondere dann interessant, wenn die Partei einen sehr hohen Streitwert einklagen möchte jedoch sich wirtschaftlich nicht dazu in der Lage sieht, den Prozess aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Diese Prozessfinanzierer werden in der Regel erst dann aktiv, wenn nach der zumindest vorläufigen Einschätzung das Obsiegen in den Auseinandersetzungen sowie die Beitreibbarkeit der Forderung aufgrund der Solvenz der Gegenseite wahrscheinlich ist.

Die Prozessfinanzierung ist neben der Möglichkeit für wirtschaftlich nicht gut gestellte Anleger Prozesskostenhilfe zu erhalten und der Möglichkeit der Durchführung des Verfahrens unter Zuhilfenahme einer Rechtsschutzversicherung häufig ein interessanter Weg, die Risiken von rechtlichen Auseinandersetzungen zu verkleinern. Prozesskostenhilfe erhält eine Partei, deren Verfahren vor dem Gericht nach vorläufiger Rechtseinschätzung des Gerichts nicht völlig aussichtslos erscheint und die wirtschaftlich nicht dazu in der Lage ist, die Kosten des Verfahrens selber zu tragen. Die Prozesskostenhilfe muss bei dem Gericht, bei dem auch die Hauptsacheklage anhängig gemacht werden wird, beantragt werden.

Hinzukommt, dass eine Fülle von Rechtsschutzversicherungen bei Schadensmeldungen Deckung gewährt und so der geschädigte Anleger die Möglichkeit erhält, das versicherte Verfahren ggf. durch mehrere Instanzen durchzuführen.

Da die Frage der Kosten bei der Geltendmachung von Rechten durch Rechtsanwälte immer auch ein wichtiger Diskussionspunkt ist, sollten die drei Möglichkeiten der Finanzierung durch Dritte nicht aus den Augen verloren werden.


Der vorstehende Text wurde verfasst von RA Röhlke; dieser zeichnet verantwortlich im Sinne des § 10 Abs. 4 MDStV.

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