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Kontakt zum Anbieter: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte - Conrad - Röhlke - Saebisch |
Probleme bei der Abwicklung von Kaufverträgen bei eBay
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Das Szenario wiederholt sich in vielen Fällen: Der Käufer hat ein Produkt bei eBay ersteigert und tritt in Vorleistung, indem er den Kaufpreis auf die Aufforderung desVerkäufers auf ein von ihm benanntes Konto zügig überweist. Auf das Kaufobjektwartet der Käufer dann manchmal vergebens. Nachfragen per Email werden nichtbeantwortet. Und wie geht es nun weiter? - Beschreiben Sie uns in kurzen Stichworten, welche Rechte Sie geltend machen wollen (Gewährleistungsmängel, Rücktritt vom Vertrag wegen Nichterfüllung, fühlen Sie sich getäuscht? Warum?). - Stellen Sie den Inhalt des konkreten eBay - Kaufvertrages anhand von gut lesbar ausgedruckten Dateien zusammen. Sichern Sie frühzeitig die Mitteilung der Gebotsbestätigung, über das Auktionsende und des gesamten sonstigen Email-Schriftverkehrs. - Drucken Sie die Beschreibung des Kaufobjektes frühzeitig möglichst mit einem gut lesbaren Foto aus. Achtung: Die Dateien werden von dem Anbieter eBay nach dem Ende der Auktion nur in begrenzter Zeit gespeichert. - Besorgen Sie sich einen Überweisungsbeleg von Ihrer Bank oder kopieren Sie Ihren Kontoauszug, damit sich die Überweisung des Kaufpreises nachweisen lässt. - Rechnen Sie damit, dass die Gegenseite alles abstreiten wird. Überlegen Sie sich deshalb frühzeitig, wer als potentieller Zeuge darüber in Betracht kommen könnte, dass das Höchstgebot von Ihnen stammt, dass Sie auch tatsächlich die Person sind, die hinter einem bestimmten eBay-Mitgliedsnamen steht, dass eine ausgedruckte Email an den Verkäufer von Ihnen versandt wurde bzw. in Ihrem Postausgang hinterlegt ist u.s.w. - Wir benötigen zur Mandatierung mindestens zwei unterschriebene Vollmachten im Original. Formulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. - Soweit vorhanden benötigen wir Ihre Rechtsschutzversicherungsdaten. - Fühlen Sie sich betrogen und haben Sie bereits eine Strafanzeige oder einen Strafantrag gestellt? Bitte teilen Sie und das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft oder der aufnehmenden Polizeidienststelle mit. Der vorstehende Text zum Rechtsgebiet der "Internet-Auktionen" wurde verfasst und zur Verfügung gestellt von Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Kurfürstendamm 42, in 10719 Berlin. Herr Dr. Schulte zeichnet sich verantwortlich im Sinne des § 10 Abs. 3 MDStV und ist per Email erreichbar unter: dr.schulte@anwaltsteam.org |