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Kontakt zum Anbieter: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte - Conrad - Röhlke - Saebisch
per E-Mail: dr.schulte@anwaltsteam.org

Probleme bei der Abwicklung von Kaufverträgen bei eBay


Zügige Datensicherung und Benennung von Zeugen ratsam! - Was Ihr Anwalt zur erfolgreichen Vertretung benötigt -

Das Szenario wiederholt sich in vielen Fällen: Der Käufer hat ein Produkt bei eBay ersteigert und tritt in Vorleistung, indem er den Kaufpreis auf die Aufforderung desVerkäufers auf ein von ihm benanntes Konto zügig überweist. Auf das Kaufobjektwartet der Käufer dann manchmal vergebens. Nachfragen per Email werden nichtbeantwortet. Und wie geht es nun weiter?

Viele Rechtssuchende beauftragen einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens mit derDurchsetzung Ihrer Ansprüche. In der Anwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte & Röhlkesind einige eBay-Fälle seit längerem bekannt und die Berliner Anwaltskanzlei hatbereits in ähnlich gelagerten Fällen erfolgreich Prozesse geführt

.Kommt es in derartigen Fällen zu einem Zivilprozess, dann kommt es vor allem darauf an, tiefer in den Sachverhalt einzudringen als der Gegner. Dinge sind anders, als sie scheinen. Nicht überprüfte, konventionelle Erklärungen schaden. Die wichtigste Aufgabe des Rechtsanwaltes besteht in der genauen Rekonstruktion des Sachverhaltes mit seinen individuellen Besonderheiten. Dies ist oft der erste Schritt zum Prozesserfolg und dazu benötigen Rechtsanwälte den unmittelbaren Kontakt mit dem Mandanten.

Welche Fragen sollte sich der Mandant vor der Mandatierung eines Anwaltes beantworten und welche Unterlagen müssen zusammengestellt werden, damit ein „eBay-Fall“ zum Erfolg geführt werden kann? Vor einer Klageerhebung nehmen die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte & Röhlke eine sorgfältige Prüfung des konkreten Einzelfalles vor. Vor unüberlegten Schritten raten wir ab. Für die Prüfung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen wir:

- Beschreiben Sie uns in kurzen Stichworten, welche Rechte Sie geltend machen wollen (Gewährleistungsmängel, Rücktritt vom Vertrag wegen Nichterfüllung, fühlen Sie sich getäuscht? Warum?).

- Stellen Sie den Inhalt des konkreten eBay - Kaufvertrages anhand von gut lesbar ausgedruckten Dateien zusammen. Sichern Sie frühzeitig die Mitteilung der Gebotsbestätigung, über das Auktionsende und des gesamten sonstigen Email-Schriftverkehrs.

- Drucken Sie die Beschreibung des Kaufobjektes frühzeitig möglichst mit einem gut lesbaren Foto aus. Achtung: Die Dateien werden von dem Anbieter eBay nach dem Ende der Auktion nur in begrenzter Zeit gespeichert.

- Besorgen Sie sich einen Überweisungsbeleg von Ihrer Bank oder kopieren Sie Ihren Kontoauszug, damit sich die Überweisung des Kaufpreises nachweisen lässt.

- Rechnen Sie damit, dass die Gegenseite alles abstreiten wird. Überlegen Sie sich deshalb frühzeitig, wer als potentieller Zeuge darüber in Betracht kommen könnte, dass das Höchstgebot von Ihnen stammt, dass Sie auch tatsächlich die Person sind, die hinter einem bestimmten eBay-Mitgliedsnamen steht, dass eine ausgedruckte Email an den Verkäufer von Ihnen versandt wurde bzw. in Ihrem Postausgang hinterlegt ist u.s.w.

- Wir benötigen zur Mandatierung mindestens zwei unterschriebene Vollmachten im Original. Formulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. - Soweit vorhanden benötigen wir Ihre Rechtsschutzversicherungsdaten.

- Fühlen Sie sich betrogen und haben Sie bereits eine Strafanzeige oder einen Strafantrag gestellt? Bitte teilen Sie und das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft oder der aufnehmenden Polizeidienststelle mit.

Die Erfolgsaussichten vieler eBay-Fälle hängen wesentlich von einer zügigen Datensicherung und von Ihren Möglichkeiten eines Beweisangebotes ab. Bitte bedenken Sie, dass viele Gerichte dem Ausdruck einer Email keinerlei Beweiswert zumessen, da diese gefälscht sein können. Das heißt der bloße Ausdruck einer Gebotsbestätigung per Email bedeutet noch lange nicht, dass das Gebot auch tatsächlich abgegeben wurde. Ein Angebot unter einem bestimmten eBay- Mitgliedsnamen bedeutet nicht automatisch, dass Sie mit Ihrem tatsächlichen Namen ein und dieselbe Person sind. Ratsam ist es deshalb, dass Sie als Käufer dem Gericht einen ergänzenden Beweis anbieten. Dazu müssen Sie sich frühzeitig überlegen, wer als Zeuge in Betracht kommt. Sie sollten dem Anwalt Ihres Vertrauens frühzeitig den Namen des Zeugen nebst seiner ladungsfähigen Anschrift benennen.
Dr.Schulte-Rechtsanwalt- *******************************************************

Der vorstehende Text zum Rechtsgebiet der "Internet-Auktionen" wurde verfasst und zur Verfügung gestellt von Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Kurfürstendamm 42, in 10719 Berlin. Herr Dr. Schulte zeichnet sich verantwortlich im Sinne des § 10 Abs. 3 MDStV und ist per Email erreichbar unter: dr.schulte@anwaltsteam.org