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Gericht: Futura Finanz AG muss Schadensersatz leisten -
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In einem am 23.09.2004 verkündeten Urteil hat das Amtsgericht Borna die Futura Finanz AG aus Hof zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Kapitalanlagenberatung verurteilt. Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke hatte für einen Mandanten die Schadensersatzklage angestrengt, nachdem die Futura Finanz AG eine Beteiligung an der Frankonia Sachwert AG aus Würzburg vermittelt hatte. Das Amtsgericht Borna folgte der klägerischen Argumentation, dass weder der Emissionsprospekt der Frankonia Sachwert AG übergeben wurde noch die mündliche Beratung durch die zeugenschaftlich vernommene Vermittlerin ausreichend über die Risiken des Kapitalanlagenangebots korrekt ablief. Dieses Urteil ist wichtig für Tausende von Anlegern, der Frankonia-Gruppe, die ohnehin um den Erhalt ihres bereits gezahlten Gelde fürchten müssen: Eine neue Hiobsbotschaft erschüttert die gebeutelten Anleger der Frankonia: Wie der nunmehrige Vorstand der Frankonia Direkt AG, Wert AG und Sachwert AG, Christian Klein, in einem Rundschreiben vom September 2004 mitteilte, ist die Frankonia gezwungen, die Entnahmemöglichkeit einzustellen. In dem Rundschreiben der Frankonia Sachwert AG heißt es, die Steuerprobleme des Vorstandes der früheren Alleinvertriebsorganisation Futura Finanz AG habe eine fristlose Kündigung des Vertriebspartnervertrages erforderlich gemacht. Es ist zu vermuten, dass dadurch das Neukundengeschäft des Frankonia Konzerns eingebrochen ist und somit keine Liquidität mehr für die erforderlichen Entnahmen vorhanden sind. Im Endeffekt wäre dies eine Bestätigung des Vorwurfs, es handele sich bei dem Konstrukt der Frankonia-Gruppe um eine „modifiziertes Schneeballsystem.“ Sicher ist jedoch, dass die Einstellung der Entnahmemöglichkeit als schlechtes Vorzeichen für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Frankonia-Gruppe gewertet werden muss. Weitere Schwierigkeiten werden sich aus der aktuellen Rechtsprechung des BGH und der Aufgabe der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei atypischen Beteiligungen ergeben. Es ist zu erwarten, dass eine Vielzahl getäuschter Anleger Klagen einreichen wird und die Instanzgerichte zur vollständigen Zahlung verurteilen werden. Weitere Liquiditätsengpässe sind somit vorgezeichnet. Vor diesem Hintergrund sind bereits mehrere Klageverfahren gegenüber dem ehemaligen Hauptvertrieb der Frankonia-Beteiligungen, der Futura Finanz AG, anhängig gemacht worden. Den geschädigten Anlegern war es zuvor mit anwaltlicher Hilfe gelungen, im Vergleichswege ihre stillen Beteiligungen aufzulösen und einen Teil ihrer Einlagen von der Frankonia zurückzuerhalten. Die Anwaltskosten mussten sie allerdings selbst tragen. Die Differenz zwischen der eingezahlten Beteiligungssumme und dem Erstattungsbetrag sowie die Rechtsanwaltskosten aus einem Vergleichsschluss mit der Frankonia wurden nun einem geschädigten Anlegern vom Amtsgericht Borna zugesprochen. Der Anleger hatte geltend gemacht, die Futura Finanz AG habe ihn über bestehende Risiken des Anlageangebots überhaupt nicht aufgeklärt und ihm einen Verkaufsprospekt überreicht, den er gutgläubig als Emissionsprospekt quittiert hatte. Risiken gehen aus dem Verkaufsprospekt jedoch nicht hervor. In einer Beweisaufnahme konnte die von der Futura Finanz offensichtlich im Schnellverfahren geschulte Nebenerwerbs-Finanzberaterin auch nicht erläutern, wie das Anlageprodukt konkret funktioniert und welche Risiken in der Beteiligung schlummern. Anleger, denen riskante Beteiligungen bei der Frankonia-Gruppe von der Futura Finanz AG vermittelt wurden, können jetzt auf eine Kompensation der Schäden hoffen. Sofern die Beteiligungen allerdings vor dem 01.01.2002 vermittelt wurden, ist rasches Handeln geboten: Die Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlagenberatung dürften in vielen Fällen zum 01.01.2005 verjährt sein. |
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