Kontakt zum Anbieter: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte - Conrad - Röhlke - Saebisch
per E-Mail: dr.schulte@anwaltsteam.org

Gericht: Futura Finanz AG muss Schadensersatz leisten -
Frankonia-Gruppe stellt Entnahmemöglichkeit ein

In einem am 23.09.2004 verkündeten Urteil hat das Amtsgericht Borna die Futura Finanz AG aus Hof zur Zahlung von Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Kapitalanlagenberatung verurteilt. Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke hatte für einen Mandanten die Schadensersatzklage angestrengt, nachdem die Futura Finanz AG eine Beteiligung an der Frankonia Sachwert AG aus Würzburg vermittelt hatte. Das Amtsgericht Borna folgte der klägerischen Argumentation, dass weder der Emissionsprospekt der Frankonia Sachwert AG übergeben wurde noch die mündliche Beratung durch die zeugenschaftlich vernommene Vermittlerin ausreichend über die Risiken des Kapitalanlagenangebots korrekt ablief. Dieses Urteil ist wichtig für Tausende von Anlegern, der Frankonia-Gruppe, die ohnehin um den Erhalt ihres bereits gezahlten Gelde fürchten müssen:

Eine neue Hiobsbotschaft erschüttert die gebeutelten Anleger der Frankonia:

Wie der nunmehrige Vorstand der Frankonia Direkt AG, Wert AG und Sachwert AG, Christian Klein, in einem Rundschreiben vom September 2004 mitteilte, ist die Frankonia gezwungen, die Entnahmemöglichkeit einzustellen.

In dem Rundschreiben der Frankonia Sachwert AG heißt es, die Steuerprobleme des Vorstandes der früheren Alleinvertriebsorganisation Futura Finanz AG habe eine fristlose Kündigung des Vertriebspartnervertrages erforderlich gemacht. Es ist zu vermuten, dass dadurch das Neukundengeschäft des Frankonia Konzerns eingebrochen ist und somit keine Liquidität mehr für die erforderlichen Entnahmen vorhanden sind. Im Endeffekt wäre dies eine Bestätigung des Vorwurfs, es handele sich bei dem Konstrukt der Frankonia-Gruppe um eine „modifiziertes Schneeballsystem.“ Sicher ist jedoch, dass die Einstellung der Entnahmemöglichkeit als schlechtes Vorzeichen für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Frankonia-Gruppe gewertet werden muss.

Weitere Schwierigkeiten werden sich aus der aktuellen Rechtsprechung des BGH und der Aufgabe der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei atypischen Beteiligungen ergeben. Es ist zu erwarten, dass eine Vielzahl getäuschter Anleger Klagen einreichen wird und die Instanzgerichte zur vollständigen Zahlung verurteilen werden. Weitere Liquiditätsengpässe sind somit vorgezeichnet.

Vor diesem Hintergrund sind bereits mehrere Klageverfahren gegenüber dem ehemaligen Hauptvertrieb der Frankonia-Beteiligungen, der Futura Finanz AG, anhängig gemacht worden. Den geschädigten Anlegern war es zuvor mit anwaltlicher Hilfe gelungen, im Vergleichswege ihre stillen Beteiligungen aufzulösen und einen Teil ihrer Einlagen von der Frankonia zurückzuerhalten. Die Anwaltskosten mussten sie allerdings selbst tragen. Die Differenz zwischen der eingezahlten Beteiligungssumme und dem Erstattungsbetrag sowie die Rechtsanwaltskosten aus einem Vergleichsschluss mit der Frankonia wurden nun einem geschädigten Anlegern vom Amtsgericht Borna zugesprochen. Der Anleger hatte geltend gemacht, die Futura Finanz AG habe ihn über bestehende Risiken des Anlageangebots überhaupt nicht aufgeklärt und ihm einen Verkaufsprospekt überreicht, den er gutgläubig als Emissionsprospekt quittiert hatte. Risiken gehen aus dem Verkaufsprospekt jedoch nicht hervor. In einer Beweisaufnahme konnte die von der Futura Finanz offensichtlich im Schnellverfahren geschulte Nebenerwerbs-Finanzberaterin auch nicht erläutern, wie das Anlageprodukt konkret funktioniert und welche Risiken in der Beteiligung schlummern.

Anleger, denen riskante Beteiligungen bei der Frankonia-Gruppe von der Futura Finanz AG vermittelt wurden, können jetzt auf eine Kompensation der Schäden hoffen. Sofern die Beteiligungen allerdings vor dem 01.01.2002 vermittelt wurden, ist rasches Handeln geboten:

Die Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlagenberatung dürften in vielen Fällen  zum 01.01.2005 verjährt sein.
************************************************************************
Der vorstehende Text wurde verfasst von RA Röhlke; dieser zeichnet verantwortlich im Sinne des § 10 Abs. 4 MDStV.

beratung Impressum kontakt newsletter_liste start 030715 031103 031104 031105 031106 031108 031109 031111 031124 031125 031202 031203 031213 031214 031215 031217 040119 040127 040128 040130 040202 040206 040206 040209 040213 040219 040220 040224 040225 040422 040423 040427 040510 040513 040514 040518 040519 040520 040601 040607 040608 040609 040610 040615 040618 040805 04086 0408061 0408062 040809 040818 040820
040816
Der Hauptverdächtige Ulrich V.  soll bis zur Verhaftung für die Futura Finanz AG tätig gewesen sein
Gericht: Futura Finanz AG muss Schadensersatz leisten -Frankonia-Gruppe stellt Entnahmemöglichkeit ein
Landgericht Berlin: Rechtsanwalt zahlt 16.000 EURO Vertragsstrafe an die Rechtsanwälte
Berliner Kammergericht verurteilt Dresdner Bank AG zu Schadenersatz
Neues Wettbewerbsrecht – Strafbares Schnellballsystem contra Network Marketing
Gerichtliche Entscheidung: Futura Finanz AG zu Schadenersatz verurteilt
Deutsche in Spanien schuldenfrei in sechs Jahren
Futura Finanz muss zahlen
Haftungsmaßstab bei Kapitalanlagevermittlung im Verbraucherschutzrecht Prozessfinanzierer Prozessfinanzierer_finanzieren_Anlegerschutzklagen Bank-Einlageschutz Steuersünder Freddy Quinn weinte vor dem Strafgericht Telekom Klage – mündliche Verhandlung hat begonnen Verkauf englischer Ltd. an deutsche Geschäftsleute Neue Rechtslage für geprellte Anleger durch finanzierte Fondsanteile

newletter_abo index