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Deutsche Frankonia zahlt KKT-Anleger in einem Vergleich Schadenersatz |
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Auf Vermittlung von Kapitalanlagevermittlern der Deutschen Frankonia haben eine Fülle von Anlegern atypische bzw. typische stille Beteiligungen an der KKT GmbH gezeichnet. Dieses Unternehmen, die Körber Kunststofftechnik GmbH, fiel in die Insolvenz. In einem Insolvenzprüfungsgutachten für das Amtsgerichts Braunschweig kam der Insolvenzverwalter zu der Auffassung, dass die stillen Gesellschafter mit keinerlei Zahlungen mehr zu rechnen hätten und das deshalb ihre Beteiligungssummen verloren seien. Im nachfolgenden wurde die Deutsche Frankonia Direkt AG und auch die Deutsche Frankonia wegen Schadenersatzansprüchen aus fehlerhafter Beratung und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Anspruch genommen. Vorgeworfen wurde, dass die Beteiligungen, die vermittelt worden sind, einem Unternehmen zuflossen, welches seit Beginn der Gründung ein Sanierungsfall war und dass nur die Geldzuflüsse der Kapitalanleger das Unternehmen noch am Leben erhalten hatten. Zudem wurde argumentiert, dass die Anleger nicht entsprechend umfassend informiert worden sind und das durch die Frankonia das wenige Vermögen, welches die Gesellschaft hatte, ausgehöhlt worden ist. In einem Vergleich hat sich die Frankonia Direkt AG nunmehr verpflichtet, einer von den Rechtsanwälten vertretenen Anlegerin freiwillig den Schaden von 62,5 % der Beteiligungssumme nebst anteiliger Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten. Verantwortlich im Sinne des § 10 Mediendienststaatsvertrag Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Sondershauser Straße 114, 12209 Berlin |