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Kontakt zum Anbieter: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte - Conrad - Röhlke - Saebisch
per E-Mail: dr.schulte@anwaltsteam.org

Futura Finanz AG in der Kritik – 1,3 Mrd. Euro Umsatz mit zweifelhaften Methoden

 

Bereits im November und Dezember 2002 berichtete die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte & Röhlke über dubiose Methoden der Futura Finanz AG aus Hof. Das Unternehmen unter Vorstand Michael Turgut verdient prächtig an den umstrittenen Produkten der Deutschen-Frankonia Gruppe aus Würzburg, deren Quasi-Alleinvertrieb sie darstellt. Nach eigenen Angaben belief sich der Betriebsumsatz in 2002 auf 1,369 Mrd. Euro (2000: 803 Mio. Euro). Kritisiert wurde schon damals, dass Kunden vielfach der nichtssagende, aber bunte Verkaufsprospekt ohne jegliche Risikobelehrung überreicht wurde, der wesentlich umfangreichere Emissionsprospekt dagegen nicht. Die Kunden quittierten dennoch gutgläubig den Erhalt des Emissionsprospektes, was die Chancen im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung erheblich verringert. Diese Vertriebsmethoden geißeln nun auch der Focus (Nr. 9/2004), die Finanztest (Nr. 3/2004) und die ARD (Plusminus vom 10.02.2004). Doch die Futura bedient sich noch ganz anderer Methoden.
 
Emissionsprospekt – oder lieber nicht?
Die Vielzahl der gleichgelagerten Fälle lässt vermuten, dass hinter diesen „Verwechselungen“ ein System steckt. Dafür spricht auch ein der Kanzlei Dr. Schulte & Röhlke vorliegendes Schriftstück vom 27.05.2002. Die Abt. Investor Relation/KM der Frankonia Sachwert AG teilt der Futura Finanz AG, Geschäftsstelle Breisach-Oberrimsingen folgendes mit:
 
Zunächst möchten wir nicht in Abrede stellen, dass in unserem Emissionsprospekt auf insg. 12 Seiten auf die Risiken einer…atypisch stillen Beteiligung eingegangen wird…Aus verkäuferischer Sicht stellt sich die Frage, ob es notwendig ist, den Kunden in dieser Ausführlichkeit über die Risiken der Anlage zu informieren und es liegt sicherlich nicht in unserem Interesse, potentielle Anleger durch diese Erläuterungen von einem Vertragsabschluß abzuhalten…
 
Neben diesen Zeilen finden sich natürlich auch Passagen, nach denen ein Kunde ausführlich über alle Risiken belehrt werden muß. Inwieweit dies den einzelnen Futura-Mitarbeiter bei der Beratung „aus verkäuferischer Sicht“ noch beeindruckt, kann wohl als offen gelten.
 
Beratung nach Schema F
„Wir wollen die Qualität in der Finanzberatung sichern“. So lässt Turgut sich in der Cash (4/2003) zitieren. Wohl um einen einheitlichen Standard zu halten, hat die Futura ein standardisiertes „Präsentationsgespräch“ entwickelt. Für diejenigen Mitarbeiter, die mit Buchstaben Probleme haben, hat Michael Turgut persönlich das Gespräch als CD und Tonbandcassette aufzeichnen lassen, damit die Mitarbeiter es auswendig lernen können.
 
Das Gespräch ist derart suggestiv aufgebaut, das die möglichen Antworten des Futura-Kunden bereits als Klammerzusatz vermerkt sind. Beispiel:
 
Herr Klient, ist der Punkt Sicherheit für Sie auch wichtig ? (Klient: Natürlich will ich Sicherheit!) (Sicherheit hinschreiben).
Der Grund, warum ich heute bei Ihnen bin – Steuervorteil –ist dieser Punkt für Sie auch wichtig? (Klient:Ja!) (Steuervorteil hinschreiben)…
Herr Klient, kommen wir zum Punkt Sicherheit .Jeder Verkäufer, der etwas verkaufen will ist doch lieb und nett. Doch was zählt denn für Sie, das Liebe und Nette, oder dass , was schwarz auf weiß im Antrag steht? (Klient: schwarz auf weiß).
Herr Klient, wenn ich Ihnen dass , was ich Ihnen heute gezeigt habe, schwarz auf weiß belegen kann, ist das dann für Sie Sicherheit? (Klient: Dann ja!) Das ist aber noch nicht alles, denn als zusätzliche Sicherheit dienen Ihnen zwei große börsennotierte Aktiengesellschaften und der Vermögensverwalter im Investmentbereich ist die Activest. Kann man da von Sicherheit reden ? (Klient: Ja!) (Später dann im Prospekt zeigen).
 
Nur: Im Emissionsprospekt z.B. der Frankonia Sachwert AG findet sich kaum ein Hinweis auf die Investitionen in Activest-Fonds. Der Werbeprospekt dagegen trommelte hier viel lauter mit dem Activest-Logo. Weitere Risikohinweise enthält das Gespräch nicht.
 
IDW-Zertifikat im Eigenbau
Ende 2002 plante die Frankonia-Gruppe die Emission des „Capital Sachwert Alliance Fonds IV“, erstmals eine klassische Kommanditbeteiligung im Treuhändermodell. Geplant war, das Angebotsprospekt durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den sog. S 4 – Grundsätzen des IdW prüfen und zertifizieren zu lassen. Die Prüfung fand statt, die Zertifizierung nicht. Statt dessen emittierte die Frankonia-Gruppe nur ca. ein Jahr später den aktuellen Nachfolgefonds „CSA Nr. 5“.
 
Die Futura focht dies nicht an. Auf kartoniertem Papier wurde kurzfristig ein „Zertifikat“ dem unentschlossenen Anleger überreicht. Danach ist „der Emissionsprospekt des Beteiligungsfonds IV …nach dem IDW-Standard geprüft“. Dies bestätigt auch ein stilisiertes Siegel auf dem „Zertifikat“. Nur: wie die Prüfung ausfiel, wird verschwiegen Statt dessen versteigt sich die Futura sogar zu inhaltlichen Aussagen, die ein IdW-Prüfer niemals getätigt hatte.
 
Beratungsprotokolle fehlerhaft
Das schriftliche Beratungsprotokoll der Futura Finanz AG ist ein Musterbeispiel für suggestive Fragestellung, Höhepunkt: „Können Sie unsere Dienste mit ruhigem Gewissen weiterempfehlen?“ Wer sagt dazu schon nein, nachdem er zuvor von dem Futura-Mitarbeiter eingehend bearbeitet wurde und den Zeichnungsschein voller Überzeugung unterschrieben hat? Aber auch inhaltlich ist das Beratungsprotokoll angreifbar. So wird z.B. falsch über die Kündigungsregeln beraten: „Die Kündigungsbedingungen habe ich gelesen und verstanden. Ich bin auf die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung erstmals nach Ablauf von fünf Jahren…hingewiesen worden.“
Hier wird deutlich, wie hoch die „Qualität in der Finanzberatung“ der Futura Finanz sein kann. Eine außerordentliche Kündigung ist nicht befristbar. Sie ist immer, daher ja auch außerordentlich, möglich. Aber nach dem Provisionssystem der Futura mit der Frankonia sind alle Provisionen, auch für die Ratenverträge, innerhalb von 5 Jahren ausgekehrt….
 
Planmäßige Umdeckung von Lebensversicherungen und Bausparverträgen
In der Cash 4/2003 heißt es im Firmenporträt der Futura Finanz AG: Geschäftspartner der Futura Finanz arbeiten unter der Vorgabe, bei Ihren Kunden die Liquiditätssituation zu verbessern und mit den somit frei gesetzten Mitteln Kapital in kurz-, mittel- und langfristigen Anlagen für die Zukunftssicherung aufzubauen.
 
Dahinter verbirgt sich die Zusammenarbeit mit der iii-invest AG aus Winterthur in der Schweiz. Futura-Mitarbeiter lassen die nichtsahnenden Kunden einen Vertrag samt Abtretungserklärung mit dieser Firma unterschreiben. Inhalt: sämtliche Ansprüche aus Bausparverträgen und Lebensversicherungen werden an die iii-invest abgetreten, von den Rückkaufswerten fließen 6 % Aufgeld und 1 % Bearbeitungsgebühr an die iii-invest, meist ein Betrag in Höhe der Einmalzahlung an den Fonds der Frankonia-Gruppe und ein Rest an den Kunden zurück. Dass dieser dabei mit Verlusten aus der vorzeitigen Beendigung der Lebensversicherung zu rechnen hat, wird meist ebenso verschwiegen wie die 7 %-Gebühr für dieses dubiose Geschäft. Nachprüfen kann der Kunde dann im Regelfall nicht mehr, worauf er sich eingelassen hat, da die Futura diese Verträge selten beim Kunden zurücklässt.
 
Fazit: Die Vertriebspraktiken der Futura-Finanz AG sind höchst unseriös, was auch ein schlechtes Bild auf die vermittelten Produkte wirft. Da viele Ansprüche aus Beraterhaftung bereits zum 31.12.2004 verjähren, sollten ehemalige Futura-Kunden ihre Verträge von kompetenter Seite untersuchen lassen.
   
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Der vorstehende Text wurde verfasst von RA Dr. Schulte; dieser zeichnet verantwortlich im Sinne des § 10 Abs. 4 MDStV.