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Der Hauptverdächtige Ulrich V.  soll bis zur Verhaftung für die Futura Finanz AG tätig gewesen sein
Gericht: Futura Finanz AG muss Schadensersatz leisten -Frankonia-Gruppe stellt Entnahmemöglichkeit ein
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Kontakt zum Anbieter: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte - Conrad - Röhlke - Saebisch
per E-Mail: dr.schulte@anwaltsteam.org

Real Direkt AG Pleite – dubioser Opferschutz



Real Direkt AG Pleite – dubioser Opferschutz

Nach der Insolvenz der Realdirekt AG in Stuttgart, die atypische stille Unternehmensbeteiligungen verkauft hatte, bilden sich nun dubiose Interessenverbände für Opfer dieser Geldanlage. Die Zeichen mehren sich, dass hier unter dem Deckmantel des Opferschutzes Schadenersatzklagen gegen die Hintermänner verhindert werden sollen. Opfer der Kapitalanlage, die von dem Insolvenzverwalter teilweise aufgefordert worden sind, weitere Zahlungen zu leisten, sollten sich den Klagen, die bereits erhoben sind, anschließen. Der Freie Berater rät: Bevor Sie sich Interessenvereinigungen anschließen oder sogar Vollmachten für Interessenvertretungen unterschreiben, prüfen sie genau, wer und aus welchem Grund die Interessenvertretung gegründet hat und welche Ziele verfolgt werden.

Unseriöse Regulierungspraxis der Rechtsschutzversicherungen

Von Lesern des Freien Beraters wird uns immer wieder berichtet, daß Rechtsschutzversicherungen Deckungsschutz für Klagen im Bereich des Grauen Kapitalmarkts mit fadenscheinigen Argumenten ablehnen. Inzwischen liegen mehrere Urteile höchster deutscher Gerichte vor, die geklärt haben, daß die Versicherungen sich nicht auf die sogenannte Bauausschlußklausel und die Unternehmensklausel berufen dürfen. Im Einzelfall ist daher zu raten, energisch nachzufassen, um Deckungsschutz zu erhalten. Notfalls ist ein Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich auch um den Deckungsschutz kümmern sollte.<O:P</O:P

Allgemeiner Wirtschaftsdienst AG

Der Allgemeine Wirtschaftsdienst AG, der teilweise durch rüde Verkaufsmethoden und schlecht laufende Kapitalanlageprodukte aufgefallen ist, mußte in Berlin ein PR-Deaster ersten Ranges hinnehmen. Eine ehemalige Führungskraft wurde von dem Landgericht Berlin wegen Betrügereien mit einem hohen finanziellen Schaden zu Lasten der Kunden des AWD zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der Straftäter hatte sich unter anderem damit verteidigt, daß es hohe Kosten des AWD für Miete, Büro und Repräsentation waren, die den Mitarbeiter in eine verzweifelte Situation brachten. Der AWD hat bereits jede Haftung für die Schäden der betrogenen Anleger abgelehnt.

Dubiose Gewinnmitteilungen einklagbar

Die Briefkästen in Deutschland quellen über von Gewinnmitteilungen. Ahnungslosen Opfern (insbesondere älteren Mitbürgern und Ausländern) wird vorgegaukelt, daß diese einen hohen Gewinn erhalten würden. Teilweise werden die Opfer aufgefordert, teure Telefonnummer anzurufen oder Bestellungen aufzugeben. Der Gesetzgeber hat inzwischen reagiert und den § 661a Bürgerliches Gesetzbuch aufgenommen. Damit sind Gewinnmitteilungen einklagbar; neuste Urteile sagen, daß eine Gewinnmitteilung, die aus dem Ausland stammt, auch am Wohnsitz des Briefempfängers eingeklagt werden können. Zudem erlauben die Urteile bei Bestellungen von Ware aufgrund einer Gewinnmitteilung die Aufrechnung des Warenwerts mit dem Gewinn vorzunehmen (so jedenfalls Urteile des Amtsgericht Hamburg). Wir raten: Gewinnmitteilungen gehören in das Altpapier.

Angebliche Verbraucherumfragen am Telefon dienen der Ausspähung von Kundendaten

Es ist verboten, als gewerblicher Anbieter am Telefon Anschlußteilnehmer anzusprechen, um Waren und Dienstleistungen zu verkaufen. Unseriöse Vertriebe versuchen unter dem Deckmantel angeblicher Verbraucherumfragen dieses eindeutige Verbot zu unterlaufen. Zu diesem Zweck werden Telefonanschlußteilnehmer wahllos angerufen und unter dem Deckmantel des Verbraucherschutz zu Angaben wegen einer Umfrage gebeten. In Wirklichkeit geht es darum, Daten von möglichen Kunden zu erfahren, um diese Daten dann zu verkaufen oder für eigene Zwecke für den späteren Verkauf in ein paar Wochen zu nutzen. Der Freie Berater rät: Geben Sie am Telefon niemanden arglos Auskunft über personenbezogene Daten, fragen Sie in jedem Fall nach dem Namen, der Telefonnummer und des Auftraggebers des Anrufers.

Frankonia Gruppe – neues von einem Produkt, das die Welt nicht braucht

Die Deutsche Frankonia - Gruppe stellt ihren Anlegern derzeit erneut das jüngste Produkt des Konzerns vor: die "Capital Sachwert Alliance Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG" soll Neukunden einen Vermögensaufbau in Form der mittelbaren Treuhand-Kommanditbeteiligung ermöglichen und seit Mitte Januar 2004 auch Alt-Anlegern die Weiterführung des Steigerprogramms als atypisch stiller Gesellschafter ermöglichen. Wir hatten bereits über die Frankonia und die Vermittler der Futura berichtet. Dem aktuellen Emissionsprospekt lässt sich nicht entnehmen, worin investiert werden soll. Angesichts der geschäftlichen Misserfolge der Vergangenheit, auf die ebenfalls nicht hingewiesen wird, stellt das Angebot eine erhebliche Vertrauensinvestition dar. Der Hauptkritikpunkt z.B. des Branchendienstes "Kapitalmarkt-intern" an den Angeboten des Würzburger Emissionshauses war stets, das nicht ersichtlich war, weshalb der Anleger in die Beteiligungen der Deutschen - Frankonia investieren sollte. Angesichts der riesigen Verluste der Vergangenheit besteht weiterhin ein Insolvenzrisiko, damit droht der Totalverlust der eingelegten Gelder.

Schadenersatzansprüche gegen Vermittler und Anbieter des Grauen Kapitalmarkts ausgebaut
Gerichte haben in jüngster Zeit die Haftung von Vermittler z.B. für den Verkauf von vorbörslichen Aktien oder Immobilienfonds weiter ausgebaut. So liegen inzwischen Urteile vor, nach dem es notwendig ist, dass ein Prospekt übergeben wird, damit der Kunde sich näher informieren kann. Die Übergabe des Prospektes muss im Streitfall der Vermittler beweisen. Die Prospekte müssen klar und eindeutig auf Nachteile der Kapitalanlage hinweisen. Z.B. hat das Landgericht Berlin Schadenersatz zugesprochen, weil dem Aktienkäufer von vorbörslichen Aktien nicht klar der Hinweis erteilt worden ist, dass es Schwierigkeiten beim Wiederverkauf der Aktien zu einem angemessenen Preis geben wird. Seine Kapitalanlage zurückgeben konnte auch ein Immobilienfonds-Käufer, weil die Übergabe eines Prospektes an diesen nicht nachgewiesen werden konnte. Klauseln in vorgedruckten Formularen zur Aufklärung und Beratung sind im übrigen häufig unwirksam. Die Gerichte haben auch diese rechtswidrige Praxis im Sinne des Verbraucherschutzes für unwirksam erklärt. Damit sind die Chancen für geprellte Kapitalanleger wesentlich gestiegen.

Der vorstehende Text wurde verfasst von RA Röhlke; dieser zeichnet verantwortlich im Sinne des § 10 Abs. 4 MDStV.